Wissenswertes

Eine logopädische Behandlung kann nur dann durchgeführt werden, wenn eine Heilmittelverordnung vom Arzt vorliegt. 

HNO-Ärzte, Pädaudiologen, Kinderärzte, Allgemeinmediziner, Neurologen, Internisten, Zahnärzte, Kieferorthopäden und praktische Ärzte können ein Rezept ausstellen.  

Die Heilmittelverordnung ist 28 Tage gültig.

Die Behandlungskosten werden von allen gesetzlichen Krankenkassen getragen.

Bei Patienten ab dem 18. Lebensjahr wird von der GKV eine Zuzahlung erhoben.

Wir nutzen “webPRAX face2face", die erste speziell für Logopädinnen und anderen Therapeuten entwickelte Online-Therapie-Plattform, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Rahmen der "Videotherapie" zertifiziert wurde. Auch unser Berufsverband empfiehlt "webPRAX face2face". Neben dem Therapie-Modul bietet "webPRAX face2face" eine umfangreiche Medien-Bibliothek, deren Inhalt auch für Patientinnen und Patienten freigeschaltet werden können.